Danke!
Dass es nun endlich zu einer Einigung gekommen ist, ist auch unserer Hartnäckigkeit zu verdanken. Denn immer wieder haben wir mit Unterschriftenaktionen Druck auf die Regierung gemacht. Wir sagen deshalb Danke an alle, die uns in dieser Sache unterstützt haben.
Worum geht’s?
Bei den regierungsinternen Verhandlungen über die genaue Ausgestaltung des Gesetzes hatte zuletzt Altmaier die Vorstellungen von Heil und Müller deutlich entschärft. Herausgekommen ist ein Kompromiss:
- Ab dem Jahr 2023 müssen Unternehmen ab 3000, ab 2024 ab 1000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von sich aus prüfen, ob es bei ihnen oder ihren unmittelbaren Zulieferern zu Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstößen kommt.
- Die Kontrolle erfolgt über Bundesbehörden.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder und der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen.
- Keine zivilrechtliche Haftung, wenn Zulieferer Menschenrechte nicht einhalten.
- Etablierung eines Beschwerdemechanismus auf allen Stufen der Lieferkette.
- Betroffene in Herkunftsländern können sich von Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Gewerkschaften in Deutschland vor Gericht vertreten lassen, wenn es Verstöße gegen Standards in den Lieferketten gibt.
Nur ein Anfang
Johanna Kusch, Koordinatorin der „Initiative Lieferkettengesetz“, begrüßt, dass es endlich zu einer Einigung gekommen ist. Dennoch sieht sie dringenden Nachbesserungsbedarf: „Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal.“ Kritisiert wird zudem, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflicht nur bei ihren direkten Zulieferern erfüllen müssen. Lieferanten im zweiten, dritten bis letztem Glied der Lieferketten, zum Beispiel Kaffee- oder Kakaobauern, fallen mitunter nicht darunter. Ihnen bleibe nur die Möglichkeit der eigenen Beschwerde mit Unterstützung von Gewerkschaften und NGOs. Auch klammere das Gesetz kleine und mittelständische Unternehmen aus. Das Gesetz in der jetzigen Form könne daher nur ein Anfang sein.